Kfz-Versicherungsvergleich
Um Ihnen ein persönliches und unverbindliches Angebot erstellen zu können benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Fahrzeugschein und die aktuellen Versicherungsunterlagen hochladen. Damit entfallen viele Fragen. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
Angaben zum Partner/Ehegatten
Bitte geben Sie das Geschlecht an
Bitte geben Sie das Geburtsdatum des Partners an
Führerscheindatum des Partners
Weiteren Fahrerkreis auswählen :*
Sie können den Fahrerkreis namentlich benennen, auf ein Fahreralter eingrenzen oder beliebige Fahrer festlegen
Erweiterter Fahrerkreis (beliebig mit Alterseinschränkung)
Alter des jüngsten Fahrers*
Mindestalter damit die Person das Fahrzeug fahren darf
Alter des ältesten Fahrers*
Höchstalter des Fahrers
Sie können bis zu 4 Fahrer angeben. Bitte klicken Sie auf die Plus-Schaltfläche um eine weitere Person zu erfassen. Falls notwendig können Sie mit der Minus-Schaltfläche den Fahrer wieder löschen.
Erweiterter Fahrerkreis (Namentlich benannte Personen) Bitte geben Sie das Geschlecht an
Bitte geben Sie das Geburtsdatum des Fahrers an
Führerscheindatum des Fahrers
Angaben zum Fahrzeughalter Auf wen ist das Fahrzeug aktuell zugelassen?
Welche Person ist der Halter*
Bitte wählen Sie aus den genannten Möglichkeiten aus.
Angaben zu Ihrer aktuellen Versicherung
Möchten Sie die letzte Rechnung hochladen?
Rechnung hochladen* Es werden alle Bild- und PDF Formate unterstützt.
Welche Zahlweise wünschen Sie?*
Am günstigsten ist die jährliche Zahlweise
Möchten Sie am SEPA Verfahren teilnehmen?
Versicherungsschutz
Welchen Versicherungsschutz haben Sie aktuell bei Ihrer Versicherung*
Wenn Sie den Umfang ändern wollen, können Sie dies am Ende des Formulars angeben
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Teilkasko
Häufig beträgt diese 150 €, insbesondere wenn eine Vollkasko gewählt wurde
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Vollkasko?
Häufig beträgt diese 300 €
Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt in 2022 Bitte prüfen Sie diese Angaben genau. Hierüber wird die Prämie stark beeinflusst. Wenn Sie sich nicht sicher sind, laden Sie uns die letzte Rechnung hoch oder rufen Sie uns an.
Schadenfreiheitsklasse (SF) zur Haftpflicht*
Der letzten Rechnung können Sie diese Information normal auslesen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Schadenfreiheitsklasse (SF) zur Vollkasko*
Der letzten Rechnung können Sie diese Information normal auslesen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Sondereinstufung bekannt?
Rabattretter und Schadenfall
Schadensfälle Bitte geben Sie Schadenfälle der letzte 3 Jahre an.
Hatten Sie in den letzten 3 Jahre Schäden?
Angaben zu den Vorschäden Bitte wählen Sie das Schadenjahr aus
Welche Art von Schaden hatten Sie?
Leistungen Ihrer Versicherung Hier können Sie Leistungen auswählen, die Ihnen wichtig sind.
Pannenhilfe / Schutzbrief
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf grobe Fahrlässigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haftpflichtversicherung leistet i. d. R. immer – ausgenommen natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden
Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden.
Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern Tierbissfolgeschäden versichert sind. Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend.
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichtet der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. er verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhält er i. d. R. einen Beitragsrabatt, ist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so muss mit z. T. hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung gerechnet werden. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.
Erweitere Wildschadenklausel
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).
In Deutschland gilt Haftpflichtversicherungsschutz im Straßenverkehr. Es gibt gesetzliche Mindestversicherungssummen – und die üblicherweise von Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen
deutlich über diesen. Werden Sie im Ausland bei einem Verkehrsunfall geschädigt, können die Regelungen dort anders sein als in Deutschland. Durch den Auslandsschadenschutz wird die Differenz zwischen Ist-Zustand beim Schädiger und dem, was Ihnen zusteht, aufgefüllt Ihre Haftpflicht füllt quasi so auf, als wären Sie der Schädiger.
Erweiterung der Elementarschäden
Dies ist ein Deckungsbestandteil in der Teilkaskoversicherung. Er umfasst die Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen), eines Erdrutsches oder (tarifabhängig) auch von Dachlawinen. Diese Leistung fällt unter die Teilkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung) und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Sie diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, wird Ihnen, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine Einbußen zu haben.
Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.
Dieser Baustein garantiert, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Nicht empfohlene Leistung Diesen Leistungsbaustein empfehlen wir ausdrücklich nicht, da wir dies als "Knebelinstrument" der Versicherung bewerten. Sollten Sie dies bisher vereinbart und aufgrund eines Schadenfalles genutzt haben, ist eine individuelle Prüfung zum Einschluss der Leistung sinnvoll. Am Besten, kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
I. d. R. können sich Kunden ab SF-Klasse 4 mit dem Rabattschutz vor einer Rückstufung ihrer SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.
Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind bis zu drei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgeführt. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lässt sich sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da dort nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft wird.
Verursacht ein Kunde, der einen Rabattschutz in seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Kunde wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar für mehrere Schäden pro Jahr.
Wer hat Anspruch auf eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz?
Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) Versicherungsnehmer sind oder das Fahrzeug fahren. Der Rabattschutz kann dafür bei fast keinem Versicherer eingeschlossen werden. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.
Böse Überraschung beim Versichererwechsel
Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie ohne Rabattschutz erfahren hätten. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch erhöht sich der zu zahlenden Beitrag.
Der Rabattschutz ist eine interessante zusätzliche Option für die Kfz-Versicherung, die die Versicherer nach Schadensfällen auch zur Kundenbindung einsetzen. Während die Prämie beim aktuellen Anbieter günstig bleibt, werden andere Versicherer deutlich höhere Prämien anbieten, da der Schaden berücksichtigt werden muss.
Weitere Angaben Jetzt können Sie uns auch noch weitere Angaben machen und mitteilen, wie wir Sie bei Fragen kontaktieren können.
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